Auszug aus der Gebührenordnung

 
Lehrveranstaltung Minuten/Woche Jahresgebühr

Instrumental- und Vokalfächer

Einzelunterricht 45 550,00 €
Kombiunterricht bestehend aus Einzelunterricht, Paarunterricht und Gruppenunterricht, wöchentlich erteilt als

370,00€
Einzelunterricht 30  
Paarunterricht 45  
Gruppenunterricht 60  
     

Tanz

   
Klassenunterricht 45 150,00 €
Klassenunterricht 60 200,00 €
Klassenunterricht 75 250,00 €
Klassenunterricht 90 300,00 €
     

Ergänzungsfächer

(bei Hauptfachbelegung frei)
Musiklehre 45 100,00 €
Ensemble 45 80,00 €
     

Befristete Lehrveranstaltungen

Gebühr/UE
Kurs 45 4,00 €
Kurs 60 5,50 €
     
 
   

Erwachsenenzuschlag

 
Für Teilnehmer ab dem 18. Lebensjahr wird ein Erwachsenenzuschlag von 35% berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer über kein eigenes Einkommen verfügt und dies entsprechend nachweisen kann.  
   

Leihgebühren für Instrumente

 
Für den Anfangsunterricht können in begrenztem Umfang Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Die jährlichen Leihgebühren sind nach Instrumenten gestaffelt und betragen zwischen 35,00 EUR und 90,00 EUR.  
   

Bescheinigungen

 
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird eine Gebühr von 2,60 EUR erhoben.  
   

Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung

 
  1. Auf Antrag wird Sozialermäßigung gewährt, wenn die Unterrichtsgebühr mehr als 25,60 EUR beträgt. Die Mindestgebühr beträgt jedoch 25,60 EUR.
  2. Nehmen mehrere minderjährige Kinder einer Familie an Lehrveranstaltungen teil, wird Geschwisterermäßigung gewährt.
  3. Es kann nur jeweils eine Form der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
  4. Für Beurlaubungen wird die entsprechende Unterrichtsgebühr auf 20% ermäßigt.
 
   
Hier haben Sie die Möglichkeit die jeweils geltende Gebührensatzung und Benutzungssatzung im PDF Format anzuschauen und herunterzuladen.  
 
   
Zu Ihrer Information  
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